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OVG Berlin, 12.09.2002 - 8 N 142.01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06
Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung
Zudem könnte eine Aufenthaltserlaubnis nach § 37 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG auch schon deshalb versagt werden, weil der Kläger als Ausländer ausgewiesen war, als er das Bundesgebiet verließ (vgl. etwa zum Fall einer Versagung eines solchen Wiederkehrrechts für einen Jugendlichen wegen zuvor erfolgter Ausweisung: OVG Berlin, Beschl. v. 12.09.2002 - 8 N 142.01 -, AUAS 2003, 16=juris zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 16 AuslG;… so zu § 37 Abs. 3 Nr. 1 auch Discher, GK-AufenthG, Lieferung Januar 2007, Rdnr. 154 vor § 53 AufenthG).