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   OVG Berlin, 12.09.2002 - 8 N 142.01   

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OVG Berlin, 12.09.2002 - 8 N 142.01 (https://dejure.org/2002,37860)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.09.2002 - 8 N 142.01 (https://dejure.org/2002,37860)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. September 2002 - 8 N 142.01 (https://dejure.org/2002,37860)
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  • VG Freiburg, 01.10.2007 - 1 K 893/06

    Rückwirkende Rücknahme einer Ausweisungsentscheidung

    Zudem könnte eine Aufenthaltserlaubnis nach § 37 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG auch schon deshalb versagt werden, weil der Kläger als Ausländer ausgewiesen war, als er das Bundesgebiet verließ (vgl. etwa zum Fall einer Versagung eines solchen Wiederkehrrechts für einen Jugendlichen wegen zuvor erfolgter Ausweisung: OVG Berlin, Beschl. v. 12.09.2002 - 8 N 142.01 -, AUAS 2003, 16=juris zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 16 AuslG; so zu § 37 Abs. 3 Nr. 1 auch Discher, GK-AufenthG, Lieferung Januar 2007, Rdnr. 154 vor  § 53 AufenthG).
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